Silvia Hruška-Frank, Direktorin und Renate Anderl, Präsidentin der AK Wien und der Bundesarbeitskammer

AK Wien Tätigkeitsbericht 2022

Coronakrise, Krieg in der Ukraine, Energiekrise, Klimakatastrophe, Teuerungen – die AK-Mitglieder waren 2022 vor enorme Herausforderungen gestellt.

Die Selbstverwaltung

Die AK ist nur ihren Mitgliedern verpflichtet. Sie bestimmen mit den AK Wahlen den politischen Kurs ihrer Interessenvertretung. Die gewählten Fraktionen entsenden Abgeordnete - KammerrätInnen - ins Arbeitnehmerparlament, die Vollversammlung. Diese tritt zweimal pro Jahr zusammen und gibt den politischen Kurs vor.
Die Mitglieder des Vorstandes und das Präsidium werden in der konstituierenden Vollversammlung von den KammerrätInnen gewählt.

Vorstand

Der Vorstand der AK Wien besteht aus den 5 Präsidiums­mitgliedern und weiteren 14 Kammer­rätInnen.

Präsidium

Das Präsidium der AK Wien besteht aus der Präsi­dentin und den Vize­präsiden­tInnen und bereitet Vor­stands­beschlüsse vor.

Vorstands­ausschüsse

Jede im Vorstand ver­tretene Fraktion ist be­rechtigt ein Mit­glied in die Vor­stands­aus­schüsse zu ent­senden.

Kontroll­ausschuss

Die Vollversammlung wählt die 15 Mit­glieder des Kontroll­ausschusses. Dabei muss jede Fraktion zumindest einen Sitz haben.

Petitions­ausschuss

Die Vollversammlung kann zur Behandlung von Petitionen einen Ausschuss einrichten, in dem die Fraktionen ihrer Größe nach vertreten sind.

Ausschüsse nach § 57 AKG

Diese Ausschüsse sind nach dem Ver­hältnis der Frak­tionen zusammen­gesetzt und b­egut­achten Ge­setze und Ver­ordnungen.

Das Arbeit­nehmerInnen­parla­ment

Diese 180 ge­wähl­ten Kammer­rätinnen und Kammer­räte sind Ihre Ver­tretung im Parla­ment der Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer.

Vollversammlung

Das Parlament der ArbeitnehmerInnen tagt 2x jährlich. Lesen Sie nach, worum es in der letzten Sitzung ging.

Kontakt

Kontakt

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien

Telefon: +43 1 50165-0

- erreichbar mit der Linie D -